Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Viral House GmbH
Stand: Mai 2026
Anbieter: Viral House GmbH Bramfelder Dorfplatz 15 22179 Hamburg Deutschland
Telefon: +49 40 23 96 94 15
E-Mail: info@viral-house.de
Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin: Badria Abdul
Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 155140
USt-IdNr.: DE322448749
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Viral House GmbH (nachfolgend „Viral House“ oder „wir“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Social-Media-Marketing, Content-Erstellung, Reel- und Videoproduktion, Community-Management, Influencer-Marketing, Account-Management sowie Werbe- und Performance-Kampagnen.
Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Vertragsschluss versichert der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringen.
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.
§ 2 Leistungsbeschreibung
Viral House erbringt insbesondere folgende Leistungen:
Strategieberatung und Konzeption für Social-Media-Auftritte;
Erstellung und Produktion von Content (Texte, Grafiken, Foto, Video, Reels, Stories) durch eigene Mitarbeiter sowie ein Netzwerk lokaler Freelancer, Kamerateams, Creator und Influencer in den jeweiligen Einsatzregionen;
Veröffentlichung des Contents über das von Viral House betriebene Netzwerk eigener Reichweitenkanäle und Themen-Communities sowie über Kanäle des Kunden (z. B. Instagram, Facebook, TikTok, YouTube);
Planung, Durchführung und Optimierung von bezahlten Werbekampagnen (Ads);
Community-Management;
Account-Management und Profil-Optimierung;
Vermittlung und Betreuung von Influencer- und Creator-Kooperationen.
Das besondere Leistungsversprechen von Viral House besteht in der Kombination aus fachgerecht produziertem Content, redaktioneller Veröffentlichung über etablierte Reichweitenkanäle sowie der mit diesen Kanälen verbundenen redaktionellen Glaubwürdigkeit, Markenwahrnehmung und Community-Bindung („Reichweite und Vertrauen“). Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass dieser immaterielle Wert wesentlicher Bestandteil der Leistung ist und durch Viral House aktiv geschützt wird (vgl. § 7 dieser AGB).
Der konkrete Leistungsumfang, etwaige Meilensteine, Zeiträume, eingesetzte Kanäle sowie die Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelangebot bzw. der Auftragsbestätigung („Einzelvereinbarung“). Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und der Einzelvereinbarung gehen die Regelungen der Einzelvereinbarung vor.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet Viral House ein fachgerechtes Bemühen um den vereinbarten Leistungsgegenstand (Dienstvertrag i.S.d. §§ 611 ff. BGB), nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
§ 3 Leistungsgegenstand bei Followern und Reichweite – keine Garantie für Anzahl und Herkunft
Gegenstand der Leistung von Viral House ist die fachgerechte Konzeption, Erstellung, Veröffentlichung und Aussteuerung von Content sowie die Durchführung begleitender Marketingmaßnahmen. Es ist ausdrücklich nicht Gegenstand der Leistung, dem Kunden eine bestimmte Anzahl von Followern, Abonnenten, Likes, Kommentaren, Shares, Aufrufen, Klicks, Conversions, Leads oder sonstigen Interaktions- oder Reichweitenkennzahlen zu verschaffen. Auch eine bestimmte Wachstumsrate, ein bestimmtes Engagement-Niveau oder eine bestimmte Kampagnen-Performance schuldet Viral House nicht.
Reichweite, Follower-Zuwächse und Engagement entstehen durch das Zusammenwirken zahlreicher Faktoren, die ganz überwiegend außerhalb des Einflussbereichs von Viral House liegen. Hierzu gehören insbesondere:
die Algorithmen, technischen Vorgaben, Richtlinien sowie kommerziellen und redaktionellen Entscheidungen der jeweiligen Plattformen einschließlich deren jederzeitiger Änderbarkeit;
das Verhalten, die Vorlieben und die Aufmerksamkeit der Nutzer;
die Qualität, Aktualität und Marktattraktivität der vom Kunden bereitgestellten Marken-, Produkt- und Inhaltsbestandteile;
Wettbewerbsumfeld, Saisonalität sowie gesellschaftliche, kulturelle und politische Einflüsse.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert ausdrücklich, dass Viral House zur Erreichung der vereinbarten Kampagnenziele unterschiedliche Reichweitenquellen kombiniert und nach fachlichem Ermessen einsetzt, insbesondere:
organische Verbreitung über die Plattform-Algorithmen;
bezahlte Werbeanzeigen (Ads) gemäß § 4 dieser AGB;
Veröffentlichung über eigene oder von Viral House betreute Reichweiten- und Themenkanäle bzw. Communities (siehe § 14);
Cross-Promotion zwischen mehreren Accounts und Kanälen;
Influencer- und Creator-Kooperationen gemäß § 15 dieser AGB.
Viral House schuldet weder eine bestimmte Herkunft noch eine bestimmte Zusammensetzung der erzielten Follower, Reichweite oder Interaktionen. Welche der vorgenannten Reichweitenquellen wann, in welchem Umfang und in welcher Kombination zum Einsatz kommen, entscheidet Viral House nach eigenem fachlichen Ermessen ausschließlich mit dem Ziel, das bestmögliche Ergebnis im Interesse des Kunden zu erzielen. Der Kunde kann insbesondere nicht beanstanden, dass
die erzielten Ergebnisse ganz oder teilweise auf bezahlten Werbemaßnahmen (Ads) beruhen;
Reichweite über Dritt-, Themen- oder Community-Kanäle bzw. über Kooperationen erzielt wurde;
der Anteil organisch erzielter Reichweite niedriger ausfällt, als der Kunde dies erwartet hat;
sich einzelne Reichweitenquellen unterschiedlich stark auf das Gesamtergebnis auswirken;
Follower oder Interaktionen einer bestimmten geografischen, demografischen oder thematischen Zielgruppe zuzuordnen sind oder nicht zuzuordnen sind.
Bestand, Verhalten und Zusammensetzung von Followern und Reichweite unterliegen ausschließlich der Sphäre der jeweiligen Plattform und ihrer Nutzer. Folgende Umstände stellen daher weder einen Mangel der Leistung noch eine Pflichtverletzung von Viral House dar und begründen keine Gewährleistungs-, Minderungs-, Rücktritts- oder Schadensersatzansprüche:
der Verlust von Followern oder Reichweite während oder nach der Kampagne, insbesondere durch Entfolger;
die geografische, demografische, sprachliche oder thematische Zusammensetzung der gewonnenen Follower, Aufrufe oder Interaktionen;
plattformseitige Maßnahmen, etwa Account- oder Beitragssperrungen, Reichweitenbeschränkungen („Shadow-Banning“), das nachträgliche Entfernen von Inhalten, Followern oder Interaktionen durch die Plattform;
Algorithmus-, Richtlinien- oder Funktionsänderungen der Plattformen, auch wenn diese die laufende Kampagne unmittelbar beeinträchtigen.
Plattformen und sonstige Drittanbieter (z. B. Meta Platforms, TikTok, YouTube/Google, Stripe, Zahlungsdienstleister) sind eigenständige Vertragspartner. Soweit der Kunde gegenüber diesen Anbietern eigene Konten betreibt oder Verträge unterhält, bestehen diese Vertragsbeziehungen unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter. Sperrungen, Einschränkungen, Gebührenanpassungen, Kontoschließungen, Auszahlungsverzögerungen oder sonstige Maßnahmen dieser Drittanbieter sind nicht von Viral House zu vertreten und stellen keinen Mangel der Leistung dar. Viral House unterstützt den Kunden im Rahmen des Zumutbaren bei der Klärung; eine Erfolgspflicht besteht insoweit nicht.
Eine Erfolgsgarantie für eine bestimmte Anzahl von Followern, eine bestimmte Reichweite oder eine bestimmte Performance wird von Viral House ausschließlich dann übernommen, wenn dies in einer Einzelvereinbarung ausdrücklich, in Textform und unter Verwendung des Begriffs „Garantie“ zugesichert wird. Aussagen in Werbematerial, auf der Website, in Pitches, Vorgesprächen oder in der allgemeinen Kommunikation stellen keine Garantie im Rechtssinne dar.
Die gesetzliche Haftung von Viral House nach § 18 dieser AGB – insbesondere für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
§ 4 Reichweite, organische Maßnahmen, Werbeanzeigen (Ads) und Werbekennzeichnung
Viral House setzt zur Erreichung der vereinbarten Kampagnenziele eine Kombination aus organischen Maßnahmen (z. B. redaktionelle Posts, Reels, Stories, Community-Aktivierung) und – soweit erforderlich – bezahlten Werbeanzeigen („Ads“) ein.
Der Kunde stimmt mit Vertragsschluss ausdrücklich zu, dass Viral House jederzeit und nach freiem fachlichen Ermessen berechtigt ist, bezahlte Werbeanzeigen (Ads) auf den im Rahmen der Kampagne veröffentlichten Beiträgen oder begleitend zu diesen zu schalten. Dies gilt insbesondere – aber nicht nur – dann, wenn das vereinbarte oder angestrebte Kampagnenergebnis nach fachlicher Einschätzung von Viral House durch rein organische Maßnahmen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der gewünschten Qualität erreicht werden kann.
Der Einsatz von Ads ist Bestandteil der Leistung von Viral House. Eine vorherige Ankündigung, Information oder gesonderte Zustimmung des Kunden zur konkreten Ad-Schaltung ist nicht erforderlich. Der Kunde kann sich insbesondere nicht darauf berufen, dass die erzielten Ergebnisse ganz oder teilweise auf bezahlten Maßnahmen beruhen.
Mediabudget und Kostentragung: Soweit in der Einzelvereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, sind die Kosten für die im Ermessen von Viral House geschalteten Ads bis zu einer in der Einzelvereinbarung festgelegten Obergrenze (Mediabudget) im vereinbarten Pauschalhonorar enthalten. Sieht die Einzelvereinbarung ein gesondertes, vom Kunden zu tragendes Mediabudget vor, gilt dieses; ein Verbrauch im Rahmen dieses Budgets bedarf keiner Einzelfreigabe des Kunden.
Viral House wählt die konkreten Plattformen, Anzeigenformate, Zielgruppen, Laufzeiten, Gebote und Aussteuerungen nach fachlichem Ermessen mit dem Ziel, das bestmögliche Kampagnenergebnis im Interesse des Kunden zu erzielen.
Werbekennzeichnung: Soweit eine gesetzliche Pflicht zur Werbekennzeichnung besteht (insbesondere nach UWG, MStV, plattformseitigen Vorgaben oder sonstigen Vorschriften), entscheidet Viral House nach pflichtgemäßem fachlichen Ermessen über Art, Form und Platzierung der Kennzeichnung (z. B. „Werbung“, „Anzeige“, „bezahlte Partnerschaft“, „#ad“ oder vergleichbare plattformseitige Kennzeichnungstools). Eine Anweisung des Kunden, auf eine erforderliche Kennzeichnung zu verzichten, diese unauffälliger zu gestalten oder den werblichen Charakter eines Beitrags zu verschleiern, ist für Viral House nicht bindend. Viral House ist berechtigt, in solchen Fällen die Veröffentlichung abzulehnen oder eigenständig die rechtskonforme Kennzeichnung vorzunehmen.
Sollten gleichwohl auf ausdrücklichen Wunsch oder Weisung des Kunden Inhalte ohne oder mit reduzierter Werbekennzeichnung veröffentlicht werden, stellt der Kunde Viral House von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter, Abmahnungen, behördlichen Maßnahmen oder Sanktionen einschließlich entstehender Schäden, Aufwendungen sowie sämtlicher angemessener Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten auf erstes Anfordern frei.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden, Bild- und Persönlichkeitsrechte
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereitzustellen, insbesondere Logos, Markenrichtlinien, Bild- und Videomaterial, Produktinformationen, Zugänge zu Social-Media-Konten und Werbekonten sowie Ansprechpersonen.
Bereitstellung von Fremdmaterial: Soweit der Kunde Viral House Bild-, Video-, Audio-, Text-, Grafik-, Musik-, Marken-, Logo- oder sonstiges Material zur Verwendung zur Verfügung stellt, das nicht von Viral House selbst produziert wurde (nachfolgend „Fremdmaterial“), gilt:
Der Kunde sichert mit der Bereitstellung des Fremdmaterials zu, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte, Lizenzen sowie Nutzungs- und Verwertungsrechte uneingeschränkt verfügt, um Viral House die vertragsgegenständliche Nutzung zu ermöglichen. Dies umfasst insbesondere:
aa) Urheberrechte und Leistungsschutzrechte aller Beteiligten (z. B. Fotograf:innen, Filmschaffende, Musiker:innen, Texter:innen, Designer:innen, Agenturen);
bb) Persönlichkeits- und Bildnisrechte aller auf dem Material erkennbar abgebildeten Personen einschließlich rechtswirksamer Einwilligungen / Model-Releases nach §§ 22 ff. KUG;
Marken-, Kennzeichen- und sonstige Schutzrechte Dritter (z. B. Logos, Produktverpackungen, Markenartikel, Designs, Patente);
dd) Rechte an abgebildeten Objekten, Bauwerken, Locations sowie geschützten Werken (z. B. Architektur, Kunstwerke, Innenausstattung);
ee) erforderliche Drehgenehmigungen, Hausrechts- und Sondernutzungsgenehmigungen sowie behördliche oder privatrechtliche Erlaubnisse;
ff) sämtliche Einwilligungen und Rechtsgrundlagen nach DSGVO und BDSG für die Verarbeitung etwaiger im Material enthaltener personenbezogener Daten.
Der Kunde sichert zu, dass die Übertragung der erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an Viral House für den vertragsgegenständlichen Zweck – insbesondere zur Veröffentlichung über die Reichweitenkanäle von Viral House gemäß § 14, zum Cross-Posting sowie zur zeitlich und örtlich unbegrenzten Online-Nutzung – uneingeschränkt und ohne weitere Vergütungspflichten gegenüber Dritten möglich ist.
Der Kunde stellt Viral House auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung der vorstehenden Zusicherungen resultieren. Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen Urheberrechts-, Persönlichkeitsrechts-, Marken- oder Datenschutzverstößen sowie sämtliche entstehenden Schäden, Aufwendungen sowie angemessene Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten (einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten).
Viral House ist berechtigt, die Verwendung von Fremdmaterial zu verweigern, zurückzustellen oder bereits veröffentlichtes Fremdmaterial ohne Vorankündigung zu entfernen, wenn begründete Zweifel an der Berechtigung des Kunden bestehen oder Rechtsverletzungen geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Vergütungen für hierauf entfallende Leistungsanteile werden in diesem Fall nicht erstattet, soweit die Zweifel auf Umständen beruhen, die in der Sphäre des Kunden liegen.
Auf Anfrage von Viral House hat der Kunde die zugrundeliegenden Lizenz- und Berechtigungsnachweise (insbesondere Lizenzverträge, Model-Releases, Drehgenehmigungen) in geeigneter Form vorzulegen.
Verzögerungen, die auf einer verspäteten oder unzureichenden Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten von Viral House. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend; Mehraufwände kann Viral House nach den vereinbarten Stundensätzen, hilfsweise nach den üblichen Sätzen, gesondert berechnen.
Der Kunde ist verpflichtet, Viral House bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse, Postanschrift, Rechnungsanschrift sowie eine zustellungsbevollmächtigte Ansprechperson zu benennen. Änderungen vertragsrelevanter Daten – insbesondere Name, Firma, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Ansprechpersonen, Zugangsdaten zu Plattformen – sind Viral House unverzüglich in Textform mitzuteilen. Erklärungen von Viral House (z. B. Rechnungen, Mahnungen, Mitteilungen über Änderungen der AGB, Kündigungen) gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt mitgeteilte E-Mail- oder Postadresse versandt wurden. Verspätet oder nicht eingehende Erklärungen aufgrund unterlassener Aktualisierung gehen zu Lasten des Kunden.
Persönlichkeits- und Bildrechte: Werden im Rahmen der Leistungserbringung – insbesondere bei Foto- und Videoproduktionen – Personen abgebildet (z. B. der Kunde selbst, dessen gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter, Gäste, Kunden des Kunden, Models oder sonstige Dritte), so ist der Kunde verpflichtet, vor Beginn der Produktion sicherzustellen, dass für sämtliche abgebildeten Personen rechtswirksame schriftliche Einwilligungen („Model-Releases“) zur Anfertigung, Bearbeitung, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Bewerbung der Aufnahmen für die vertragsgegenständlichen Zwecke vorliegen. Diese Einwilligungen sind Viral House auf Anfrage in geeigneter Form vorzulegen. Viral House stellt dem Kunden auf Wunsch Mustereinwilligungen zur Verfügung.
Drehgenehmigungen und Hausrecht: Werden Aufnahmen außerhalb des privaten Bereichs des Kunden angefertigt (z. B. in Geschäftsräumen Dritter, an öffentlichen Orten, bei Veranstaltungen, in geschützten Locations), ist der Kunde verpflichtet, alle erforderlichen Genehmigungen, Drehgenehmigungen, Hausrechtszustimmungen, Sondernutzungserlaubnisse und sonstigen behördlichen oder privatrechtlichen Erlaubnisse einzuholen und Viral House auf Anfrage nachzuweisen.
Der Kunde stellt Viral House von sämtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Bildrechten am eigenen Bild gemäß §§ 22 ff. KUG, datenschutzrechtlichen Ansprüchen oder Hausrechtsverletzungen) frei, die aus der Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen aus den Absätzen 5 und 6 resultieren – einschließlich entstehender Schäden, Aufwendungen sowie sämtlicher angemessener Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten.
§ 6 Verbotene Inhalte und Manipulationsverbot
Der Kunde verpflichtet sich, Viral House keine Inhalte zur Veröffentlichung, Verbreitung oder Bewerbung zur Verfügung zu stellen oder freizugeben, die gegen geltendes Recht, Persönlichkeits- oder Schutzrechte Dritter, Plattform-Richtlinien oder die guten Sitten verstoßen.
Insbesondere dürfen folgende Inhalte nicht eingereicht, freigegeben oder beworben werden:
pornografische, sexualisierte oder jugendgefährdende Inhalte;
Inhalte, die extremistische, verfassungsfeindliche, rassistische, diskriminierende oder hasserfüllte Aussagen verbreiten oder propagieren;
Inhalte, die zu Gewalt aufrufen, Gewalt verherrlichen oder Anleitungen zu selbstschädigendem Verhalten enthalten;
mithilfe künstlicher Intelligenz oder anderweitig künstlich erzeugte oder manipulierte Medienaufnahmen („Deepfakes“), sofern diese ohne nachweisbare Einwilligung der dargestellten Personen erstellt wurden, geeignet sind, andere zu täuschen oder zu schädigen, oder Persönlichkeits- bzw. Urheberrechte Dritter verletzen;
irreführende, betrügerische oder unwahre Aussagen über Produkte, Dienstleistungen, Personen oder Sachverhalte;
Angebote, Bewerbung oder Informationen zu illegalen Produkten oder Dienstleistungen;
Inhalte, die das Eigentum, Persönlichkeits-, Datenschutz-, Marken- oder Urheberrechte Dritter verletzen oder den Schutz Minderjähriger missachten;
die Veröffentlichung sensibler personenbezogener Daten Dritter ohne nachweisbare Einwilligung der Betroffenen.
Manipulationsverbot: Der Kunde verpflichtet sich, keine Maßnahmen zur künstlichen Manipulation der von Viral House erbrachten Leistungen, der Reichweite oder der Außenwahrnehmung von Viral House selbst vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen. Untersagt sind insbesondere:
das Anlegen, Einsetzen oder Beauftragen gefälschter Nutzerkonten oder Bots;
der Einsatz technischer Mittel zur künstlichen Erhöhung von Reichweite, Followern, Likes, Kommentaren, Aufrufen oder Engagement;
das Verfassen, Beauftragen oder Anregen gefälschter Bewertungen, Empfehlungen oder Kommentare („Fake-Bewertungen“) – sowohl in Bezug auf eigene Inhalte als auch in Bezug auf Viral House oder Wettbewerber;
sonstige Maßnahmen, die geeignet sind, den Eindruck einer höheren Beliebtheit, Authentizität, Reichweite oder Qualität zu erwecken, als tatsächlich gegeben.
Bei einem Verstoß gegen die vorstehenden Pflichten ist Viral House berechtigt, die Veröffentlichung des betreffenden Inhalts ohne vorherige Ankündigung abzulehnen, zu verzögern, einzustellen oder bereits veröffentlichte Inhalte zu entfernen. Weitergehende Rechte – insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 9 Abs. 3 sowie Schadensersatzansprüche – bleiben unberührt.
Der Kunde stellt Viral House auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einem Verstoß gegen die vorstehenden Pflichten resultieren, einschließlich entstehender Schäden, Aufwendungen sowie sämtlicher angemessener Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten.
§ 7 Schutz der Marken-, Reichweiten- und Vertrauenswerte von Viral House
Wesentlicher Vermögensgegenstand: Die von Viral House betriebenen Reichweitenkanäle und Themen-Communities sowie die mit ihnen verbundene redaktionelle Glaubwürdigkeit, Markenwahrnehmung, Followerschaft und Community-Bindung stellen einen wesentlichen, immateriellen Vermögensgegenstand von Viral House dar. Der Schutz dieses Vermögensgegenstands hat – über den Schutz im Einzelauftrag hinaus – eigenständige Bedeutung.
Recht zur Ablehnung und Inhaltskontrolle: Viral House ist berechtigt, eingereichte Inhalte, Kampagnen oder Aufträge ganz oder teilweise abzulehnen, anzupassen oder zurückzustellen, wenn diese nach billigem fachlichen Ermessen geeignet sind, das Vertrauen der Community, die redaktionelle Glaubwürdigkeit, die Markenwahrnehmung oder die langfristige Reichweite eines oder mehrerer Reichweitenkanäle zu beeinträchtigen. Dies gilt auch dann, wenn die betreffenden Inhalte oder das beworbene Angebot rechtlich zulässig sind. Eine Begründung gegenüber dem Kunden ist nicht erforderlich; bereits erbrachte Vorleistungen werden anteilig vergütet.
Recht zur sofortigen Depublikation: Ergeben sich nach Veröffentlichung eines Beitrags Umstände, die die Glaubwürdigkeit, das Vertrauen der Community, die Reichweite oder den Markenwert von Viral House beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen (insbesondere stark negative Resonanz, gehäufte Beanstandungen, signifikante Verschlechterung der Engagement-Werte, öffentliche Kontroversen, behördliche oder plattformseitige Hinweise, neu bekannt werdende Umstände auf Seiten des Kunden), ist Viral House berechtigt, den betreffenden Beitrag jederzeit, ohne vorherige Ankündigung und ohne Anspruch des Kunden auf Wiederveröffentlichung oder anteilige Rückerstattung zu depublizieren oder zu archivieren.
Aufklärungspflicht des Kunden: Der Kunde ist verpflichtet, Viral House vor Vertragsschluss und während der laufenden Zusammenarbeit unaufgefordert über sämtliche Umstände zu informieren, die geeignet sind, die Reputation oder den Markenwert von Viral House zu beeinträchtigen. Hierzu zählen insbesondere laufende oder öffentlich bekannte negative Berichterstattung, behördliche oder strafrechtliche Verfahren, Wettbewerbs- oder Verbraucherschutzverfahren, Insolvenzanträge, kontroverse öffentliche Auftritte sowie absehbare Krisen- oder Skandalsituationen im Umfeld des Kunden, seiner Organe oder maßgeblicher Mitarbeiter.
Pauschalierter Schadensersatz bei vorsätzlicher Markenschädigung: Verschweigt der Kunde wesentliche Umstände gemäß Absatz 4, oder beauftragt der Kunde Inhalte, von denen er weiß oder vernünftigerweise wissen muss, dass diese geeignet sind, die Reputation, die redaktionelle Glaubwürdigkeit oder den Markenwert von Viral House erheblich zu beeinträchtigen, ist Viral House berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe des dreifachen Auftragswerts der betroffenen Einzelvereinbarung, mindestens jedoch 5.000,00 EUR (in Worten: fünftausend Euro) zu verlangen. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass Viral House ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist; Viral House bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens unbenommen.
Klarstellungs- und Schadensbegrenzungsmaßnahmen: Werden zur Wiederherstellung der Glaubwürdigkeit, zur Schadensbegrenzung oder zur Beruhigung der Community Folgemaßnahmen erforderlich (insbesondere redaktionelle Klarstellungen, Stellungnahmen, Community-Management-Aktivitäten, Moderationsmaßnahmen, Pausierung sonstiger Veröffentlichungen), trägt der Kunde die hierfür anfallenden angemessenen Kosten, soweit die Notwendigkeit dieser Maßnahmen auf Umständen beruht, die in der Sphäre des Kunden liegen.
Zusätzliche Rechte: Die Rechte aus diesem Paragraphen bestehen unabhängig von und zusätzlich zu sämtlichen anderen Rechten von Viral House nach diesen AGB, insbesondere aus § 6 (Verbotene Inhalte), § 9 (Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Kündigung), § 15 (Influencer- und Creator-Kooperationen) sowie aus den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 8 Abnahme und Korrekturschleifen
Soweit Viral House werkvertragliche Leistungen erbringt (insbesondere die Produktion von Reels, Videos, Foto-Shootings oder sonstigen abgrenzbaren Content-Werken), bedürfen diese der Abnahme durch den Kunden.
Im vereinbarten Leistungsumfang ist – sofern in der Einzelvereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist – eine (1) Korrekturschleife pro Werk enthalten. Eine Korrekturschleife umfasst die zusammengefasste Mitteilung aller Änderungswünsche des Kunden in einem einzigen, in sich abgeschlossenen Feedback.
Jede über die inkludierte Korrekturschleife hinausgehende Änderung, Anpassung oder Überarbeitung wird von Viral House gesondert nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen, hilfsweise nach branchenüblichen Sätzen, berechnet. Viral House wird den Kunden vor Beginn entgeltpflichtiger Mehrleistungen hierauf hinweisen.
Korrekturwünsche sind sachlich begründet und in Textform mitzuteilen. Konzeptionelle Änderungen, die über das ursprüngliche Briefing hinausgehen (z. B. veränderte Storyline, neuer Drehort, andere Darsteller, abweichende Bildsprache), sind keine Korrektur, sondern eine Neubeauftragung und werden gesondert vergütet.
Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht ist. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Bereitstellung des Werks oder einer korrigierten Fassung in Textform konkrete und begründete Beanstandungen mitteilt oder die Leistung nutzt, veröffentlicht oder freigibt. Eine kürzere Frist kann sich aus der Einzelvereinbarung ergeben.
§ 9 Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Kündigung
Angebote von Viral House sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande, in der Regel durch Annahme des Angebots durch den Kunden in Textform (z. B. E-Mail) und Bestätigung durch Viral House.
Soweit in der Einzelvereinbarung nichts anderes geregelt ist, gilt der Vertrag für die dort vereinbarte Mindestlaufzeit. Ohne ausdrückliche Regelung läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende von beiden Parteien ordentlich gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Viral House insbesondere vor, wenn
der Kunde mit fälligen Zahlungen länger als 14 Tage in Verzug gerät;
der Kunde seine Mitwirkungspflichten trotz Mahnung nicht erfüllt;
der Kunde Inhalte beauftragt, freigibt oder zur Verbreitung anbietet, die gegen § 6 dieser AGB verstoßen;
durch das öffentliche Auftreten, die Inhalte oder Geschäftspraktiken des Kunden eine erhebliche Beeinträchtigung des Rufs, der Reputation oder der Reichweitenkanäle von Viral House zu besorgen ist (z. B. öffentlich kontrovers diskutierte Skandale, Insolvenz, strafrechtliche Ermittlungen, Inhalte mit diskriminierender, extremistischer oder ähnlich anstößiger Aussage);
der Kunde Viral House oder ihre Mitarbeitenden verleumdet, beleidigt oder nachhaltig stört;
ein Plattformbetreiber Konten von Viral House oder des Kunden im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit dauerhaft sperrt oder schließt;
der Kunde gegen das Manipulationsverbot gemäß § 6 Abs. 3 oder gegen die Vorgaben zur Werbekennzeichnung gemäß § 4 Abs. 6 verstößt.
Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Eine Kündigung per Post ist ebenfalls möglich.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages durch den Kunden ohne von Viral House zu vertretenden wichtigen Grund bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie für nachweislich für den Auftrag vorgehaltene und nicht anderweitig einsetzbare Kapazitäten bestehen (§ 615 BGB analog). Die Regelungen zu Stornogebühren bei Produktions- und Drehterminen (§ 10) sowie zu Reise- und Fremdkosten (§ 11) bleiben unberührt.
§ 10 Stornierung von Produktions- und Drehterminen
Vereinbarte Produktions-, Dreh-, Foto- oder Aufnahmetermine erfordern erhebliche Vorbereitung und Kapazitätsreservierung (Crew, Locations, Equipment, Talents, Anfahrten). Wird ein Termin durch den Kunden abgesagt, verschoben oder kann er aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht stattfinden, fällt eine Stornogebühr wie folgt an, gerechnet vom ursprünglich vereinbarten Termin:
Absage / Verschiebung mehr als 14 Tage vor Termin: 25 % des für den Termin kalkulierten Honorars;
Absage / Verschiebung 7 bis 14 Tage vor Termin: 50 %;
Absage / Verschiebung 3 bis weniger als 7 Tage vor Termin: 75 %;
Absage / Verschiebung weniger als 3 Tage vor Termin oder am Termintag: 100 %.
Zusätzlich zu den Stornogebühren gemäß Absatz 1 trägt der Kunde sämtliche tatsächlich angefallenen oder nicht stornierbaren Fremd- und Reisekosten gemäß § 11 dieser AGB, soweit diese trotz zumutbarer Bemühungen von Viral House nicht abgewendet werden konnten.
Eine Verschiebung des Termins gilt als Absage des ursprünglichen Termins. Für den Ersatztermin gelten die Bedingungen der Einzelvereinbarung; eine Verrechnung der Stornogebühr auf den Ersatztermin erfolgt nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
Sagt Viral House einen Termin aus von ihr zu vertretenden Gründen ab, fallen für den Kunden keine Stornogebühren an. Viral House wird sich um einen zeitnahen Ersatztermin bemühen.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Viral House ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist; Viral House bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens unbenommen.
§ 11 Reise- und Fremdkosten bei Produktionen
Reisekosten: Viral House betreibt ihren Sitz in Hamburg und arbeitet darüber hinaus mit einem bundesweiten und internationalen Netzwerk freier Mitarbeiter, Crews und Produktionspartner zusammen. Soweit für eine Produktion, einen Dreh, ein Foto-Shooting oder einen sonstigen Vor-Ort-Termin Anreisen, Übernachtungen oder Reisezeiten der eingesetzten Hamburger Crew oder externer, nicht am Einsatzort ansässiger Produktionspartner erforderlich werden, kann Viral House diese Kosten gesondert berechnen, sofern sie nicht in der Einzelvereinbarung ausdrücklich als pauschal abgegolten ausgewiesen sind. Hierzu zählen insbesondere:
Anfahrtskosten (PKW, Bahn, Flug, Mietwagen, Taxi/Ridesharing) zu marktüblichen Konditionen;
Übernachtungskosten in einer dem Anlass angemessenen Kategorie;
Verpflegungspauschalen in gesetzlich zulässiger Höhe;
Reisezeit zu den vereinbarten oder hilfsweise marktüblichen Stundensätzen.
Werden für die Produktion bereits ortsansässige Crew-Mitglieder oder Freelancer eingesetzt, fallen für diese keine Reisekosten an; deren Honorare richten sich nach § 11 Abs. 2.
Fremdkosten: Kosten, die für die Durchführung der Produktion erforderlich sind und nicht im Pauschalhonorar enthalten sind, werden nach vorheriger Information des Kunden gegen Nachweis weiterberechnet. Dies betrifft insbesondere:
Locationmieten und Studiogebühren;
Equipment- und Technikmieten;
Honorare externer Crew, Models, Talents, Stylisten, Visagisten, Caterer;
Lizenzkosten für Musik, Stockmaterial, Schriften und sonstige Drittinhalte;
Genehmigungs-, Anmelde- und Sondernutzungsgebühren.
Soweit Viral House Fremdkosten im Auftrag des Kunden auslegt, ist Viral House berechtigt, einen branchenüblichen Handling-Aufschlag von bis zu 15 % auf die jeweiligen Fremdkosten zu erheben, der den Aufwand für Recherche, Beauftragung, Koordination und Abrechnung abgilt.
Voraussichtliche Reise- und Fremdkosten werden, soweit sie zum Zeitpunkt der Angebotserstellung absehbar sind, in der Einzelvereinbarung gesondert ausgewiesen. Werden Kosten erst während der Produktion absehbar, informiert Viral House den Kunden vor Auslösung, soweit dies zumutbar ist.
Bei Stornierung gemäß § 10 trägt der Kunde sämtliche bereits ausgelösten oder nicht stornierbaren Reise- und Fremdkosten in voller Höhe.
§ 12 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die in der Einzelvereinbarung festgelegten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich – sofern nicht anders ausgewiesen – als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Soweit nicht anders vereinbart, sind Pauschalvergütungen für laufende Leistungen monatlich im Voraus zu zahlen. Einmalige Leistungen werden mit Vertragsschluss bzw. nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist Viral House berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB, derzeit neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz) sowie eine Verzugspauschale von 40,00 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt vorbehalten.
Bei länger andauerndem Zahlungsverzug ist Viral House berechtigt, sämtliche laufenden Leistungen (insbesondere Postings und Ads) bis zum vollständigen Ausgleich auszusetzen. Etwaige hierdurch entstehende Reichweiten- oder Performance-Einbußen gehen zu Lasten des Kunden.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
§ 13 Nutzungs- und Verwertungsrechte; Schutz vor automatisierter Datennutzung
Soweit Viral House im Rahmen des Vertrages urheberrechtlich geschützte Werke oder sonstige Schutzgegenstände (z. B. Texte, Grafiken, Fotografien, Videos, Reels, Konzepte) erstellt, räumt Viral House dem Kunden mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die im Vertrag vorgesehenen Zwecke und für die im Vertrag genannten Plattformen ein.
Eine darüber hinausgehende Nutzung – insbesondere die Nutzung außerhalb der vereinbarten Plattformen, in anderen Medien, zu anderen Zwecken oder die Übertragung auf Dritte – bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ggf. einer zusätzlichen Vergütung.
Bis zur vollständigen Zahlung ist die Nutzung der erstellten Inhalte durch den Kunden nicht gestattet. Bereits veröffentlichter Content kann von Viral House bis zur Zahlung depubliziert werden.
Viral House ist berechtigt, die für den Kunden erstellten Inhalte sowie die Tatsache der Zusammenarbeit – einschließlich Logo und Markenname des Kunden – zu Referenz- und Eigenmarketingzwecken (z. B. Website, Social Media, Pitches) zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.
Eigene Vorlagen, Tools, Methoden, Templates und Know-how von Viral House verbleiben ausschließlich bei Viral House.
Sämtliche Inhalte, die Viral House auf eigenen Webseiten, Profilen, Communities oder Reichweitenkanälen veröffentlicht – einschließlich Texten, Bildern, Videos, Reels, Designelementen, Datenbanken sowie der inhaltlichen und grafischen Gestaltung – sind urheberrechtlich, leistungsschutzrechtlich oder durch sonstige geistige Schutzrechte geschützt und stehen im Eigentum von Viral House oder sind für Viral House lizenziert.
Verbot automatisierter Datenerfassung: Die automatisierte Erfassung, Extraktion, Vervielfältigung oder anderweitige Nutzung von Inhalten der von Viral House betriebenen Webseiten, Profile, Communities und Reichweitenkanäle durch Web Scraping, Crawler, Bots oder vergleichbare Technologien ist ausdrücklich untersagt. Dies gilt unabhängig vom späteren Verwendungszweck und insbesondere für die systematische oder automatisierte Sammlung von Daten, Texten, Bildern, Videos, Quellcodes oder sonstigen Informationen.
Nutzungsvorbehalt nach § 44b UrhG (Text- und Data-Mining): Viral House behält sich für sämtliche von ihr erstellten, bereitgestellten oder veröffentlichten Inhalte ausdrücklich die Nutzung im Sinne von § 44b Abs. 3 UrhG vor. Die Nutzung dieser Inhalte für Zwecke des Text- und Data-Mining – einschließlich des Trainings von Systemen künstlicher Intelligenz, generativen Modellen, Large Language Models oder vergleichbaren Anwendungen – ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Viral House zulässig. Dieser Vorbehalt gilt maschinenlesbar und ist auch in den entsprechenden technischen Hinweisen (z. B. robots.txt, Meta-Tags) ausgedrückt.
§ 14 Veröffentlichung über Reichweitenkanäle, Themen-Communities und Cross-Posting
Viral House betreibt ein internationales Netzwerk eigener und betreuter Reichweitenkanäle, Themen-Communities und Themen-Accounts auf den jeweiligen Social-Media-Plattformen (z. B. Instagram, TikTok, Facebook). Diese umfassen insbesondere stadt-, regions-, branchen- oder themenbezogene Profile mit Schwerpunkt auf den Räumen Hamburg, Berlin, München, Köln, Stuttgart, Düsseldorf, Hannover, Dortmund, Leipzig, Wien, Zürich, Amsterdam und Istanbul sowie weiteren bestehenden oder zukünftig hinzukommenden Standorten und Themenfeldern. Sämtliche Reichweitenkanäle stehen ausschließlich im Eigentum bzw. Nutzungsrecht von Viral House oder ihrer Kooperationspartner. Die etablierte Followerschaft, Engagement-Struktur, Markenwahrnehmung und redaktionelle Glaubwürdigkeit dieser Kanäle stellen einen wesentlichen, eigenständig schutzwürdigen Vermögensgegenstand von Viral House dar (vgl. § 7 dieser AGB).
Viral House wählt nach fachlichem Ermessen aus, welche Kanäle, in welcher Reihenfolge, mit welcher Häufigkeit und in welchem geografischen oder thematischen Schwerpunkt für die Veröffentlichung der Kundeninhalte eingesetzt werden. Eine Garantie auf Veröffentlichung über einen bestimmten Kanal, eine bestimmte Stadt-Community, mit einer bestimmten Followerzahl oder zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht, sofern dies nicht in der Einzelvereinbarung ausdrücklich anders geregelt ist. Insbesondere besteht kein Anspruch des Kunden auf Veröffentlichung über sämtliche von Viral House betriebenen Stadt- oder Themen-Communities, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Plattformrisiko und Account-Verfügbarkeit: Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert ausdrücklich, dass Reichweitenkanäle und Themen-Communities ausschließlich auf der Infrastruktur und nach den Richtlinien der jeweiligen Plattformen betrieben werden. Folgende Umstände stellen weder einen Mangel der Leistung noch eine Pflichtverletzung von Viral House dar und begründen keine Schadensersatz-, Minderungs- oder Rücktrittsansprüche:
zeitweise oder dauerhafte Sperrung, Einschränkung, Reichweitendrosselung oder Löschung eines Reichweitenkanals durch die Plattform;
erheblicher oder nachhaltiger Rückgang der organischen Reichweite eines Kanals (z. B. durch Algorithmus-Änderungen, Reichweitendrosselung oder Verlust von Followern);
Übergabe, Verkauf, Umbenennung oder strukturelle Veränderung eines Kanals durch Viral House oder durch Dritte;
Verlust einzelner oder mehrerer Themen-Kanäle aus Gründen, die nicht von Viral House zu vertreten sind.
Tritt einer der Fälle gemäß Absatz 3 ein, wird Viral House nach billigem Ermessen einen vergleichbaren oder am nächsten geeigneten Ersatzkanal einsetzen. Sollte dies dauerhaft nicht möglich sein, kann Viral House anbieten, die Veröffentlichung auf einem anderen geeigneten Kanal nachzuholen oder die anteilige Vergütung zurückzuerstatten. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Ein Anspruch des Kunden auf dauerhafte Sichtbarkeit, dauerhaften Verbleib oder eine bestimmte Reihenfolge der Beiträge auf den Reichweitenkanälen besteht nicht. Viral House kann Beiträge insbesondere dann anpassen, depublizieren oder verschieben, wenn dies aus rechtlichen, redaktionellen oder plattformbezogenen Gründen erforderlich ist.
Werbung und sonstige Inhalte im Umfeld: Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass Viral House auf den eigenen Reichweitenkanälen verschiedene Inhalte parallel veröffentlicht. Im redaktionellen und werblichen Umfeld der für den Kunden veröffentlichten Beiträge können daher – auch unmittelbar vor oder nach den Inhalten des Kunden – weitere Beiträge erscheinen, einschließlich Beiträgen anderer Kunden, eigener Inhalte von Viral House, Influencer-Kooperationen, redaktioneller Inhalte sowie bezahlter Werbung Dritter. Ein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Platzierung, eine bestimmte redaktionelle Umgebung oder den Ausschluss bestimmter benachbarter Inhalte besteht nicht.
Viral House achtet im Rahmen redaktioneller Sorgfalt darauf, dass die unmittelbare Umgebung eines Beitrags nicht offensichtlich ehrverletzend, geschäftsschädigend oder mit den berechtigten Interessen des Kunden offenkundig unvereinbar ist. Die Auswahl der Umgebung liegt im Übrigen im redaktionellen und kommerziellen Ermessen von Viral House.
Co-Autor- und Collab-Funktionen: Soweit Inhalte unter Verwendung plattformseitiger Co-Autor-, Collab- oder vergleichbarer Funktionen veröffentlicht werden, durch die ein Beitrag gleichzeitig auf dem Profil von Viral House und auf dem Profil des Kunden erscheint, ist diese Form der Darstellung technisch an die Verfügbarkeit beider Profile gebunden. Wird ein Profil von Viral House oder ein eingesetzter Reichweitenkanal durch die jeweilige Plattform gesperrt, eingeschränkt oder gelöscht, kann dies dazu führen, dass der gemeinsame Beitrag auch auf dem Profil des Kunden nicht mehr sichtbar ist. Da dieser Umstand allein der Sphäre der jeweiligen Plattform zuzurechnen ist, stellt er keinen Mangel der Leistung dar. § 3 Abs. 5 und 6 sowie § 17 dieser AGB gelten entsprechend. Auf Wunsch des Kunden kann die zusätzliche Veröffentlichung als eigenständiger Beitrag auf dem Kundenprofil im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung vorgesehen werden.
Vorab gebuchte Leistungen bei Account-Sperre: Wird ein für die vereinbarte Leistung vorgesehener Reichweitenkanal von Viral House nach Vertragsschluss, jedoch vor oder während der Leistungserbringung, durch die jeweilige Plattform gesperrt, eingeschränkt, gelöscht oder dauerhaft in seiner Funktion beeinträchtigt, gelten die folgenden Regelungen:
Viral House erbringt die noch ausstehenden Leistungen nach Möglichkeit über einen oder mehrere andere geeignete Reichweitenkanäle aus dem Netzwerk gemäß § 14 Abs. 1; die Auswahl liegt im fachlichen Ermessen von Viral House.
Ist eine Erbringung über einen geeigneten Ersatzkanal nicht zeitnah möglich, kann Viral House die Leistung in einem zeitlich versetzten Rahmen nachholen, sobald ein geeigneter Kanal verfügbar ist.
Ist auch dies nicht möglich oder dem Kunden nicht zumutbar, erstattet Viral House den auf die noch nicht erbrachten Leistungen entfallenden Anteil der Vergütung anteilig zurück oder verrechnet diesen nach Wahl des Kunden mit gleichwertigen Folgeleistungen. Bereits erbrachte Leistungen (insbesondere Konzeption, Produktion, Content-Erstellung) bleiben hiervon unberührt und sind in voller Höhe zu vergüten.
Mit der Erstattung oder Verrechnung gemäß lit. c) sind sämtliche Ansprüche des Kunden im Zusammenhang mit der Account-Sperre abgegolten. Insbesondere bestehen keine darüber hinausgehenden Ansprüche auf Schadensersatz, Aufwendungsersatz, Vertragsstrafen, Ersatz entgangener Reichweite, entgangenen Gewinns, entgangener Werbeerträge, frustrierter eigener Marketing- oder Kommunikationsausgaben des Kunden oder vergleichbarer Folgeschäden, soweit Viral House die Account-Sperre nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. § 17 dieser AGB bleibt im Übrigen unberührt.
§ 15 Influencer- und Creator-Kooperationen
Soweit Viral House im Rahmen der Leistungserbringung Influencer, Creator oder vergleichbare Persönlichkeiten in die Kampagne einbindet, wird zwischen den Parteien klargestellt, dass Viral House gegenüber dem Kunden ausschließlich als Vermittler bzw. Koordinator und nicht als Inhalte- oder Leistungsschuldner für die durch den Influencer erbrachten Leistungen auftritt, sofern in der Einzelvereinbarung nichts anderes ausdrücklich geregelt ist.
Viral House wählt geeignete Influencer auf Basis der Kampagnenziele nach fachlichem Ermessen aus, schließt mit diesen die erforderlichen Kooperationsverträge oder vermittelt diese und überwacht die Umsetzung im vereinbarten Umfang. Der Kunde erhält eine Übersicht über die eingesetzten Influencer, soweit dies vereinbart ist.
Haftung für Influencer-Leistungen: Für Inhalt, Form, Tonalität, Pünktlichkeit, Werbekennzeichnung sowie persönliches Verhalten der Influencer auf eigenen Kanälen außerhalb der konkret beauftragten Beiträge übernimmt Viral House keine Gewähr. Viral House haftet insoweit nur für eine sorgfältige Auswahl und ein angemessenes Briefing.
Reputationsereignisse: Sollte ein eingesetzter Influencer während oder unmittelbar vor der Kampagne in eine öffentlich relevante negative Diskussion, einen Skandal oder ein vergleichbares Reputationsereignis geraten, ist Viral House berechtigt, die Zusammenarbeit mit diesem Influencer mit sofortiger Wirkung zu beenden und einen geeigneten Ersatz zu organisieren. Mehrkosten oder Verzögerungen, die hierdurch entstehen, gehen nicht zu Lasten von Viral House, soweit Viral House diese nicht zu vertreten hat.
Soweit für die Influencer-Kampagne ein gesondertes Budget vereinbart ist (z. B. Honorare an Influencer, Produktbeistellung, Versandkosten, Reise- und Übernachtungskosten), wird dieses gesondert ausgewiesen und vom Kunden getragen, sofern in der Einzelvereinbarung nichts anderes vereinbart ist.
Die Werbekennzeichnung der durch Influencer veröffentlichten Inhalte richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben (insbesondere UWG, MStV) sowie den Plattform-Richtlinien. § 4 Abs. 6 und 7 dieser AGB gelten entsprechend.
Etwaige Nutzungsrechte an den durch Influencer erstellten Inhalten richten sich nach den jeweiligen Kooperationsverträgen mit den Influencern. Eine über die dort eingeräumten Rechte hinausgehende Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
§ 16 Projekt-Portal („projects.salesintelligence.app“)
Bereitstellung. Viral House stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages einen unter projects.salesintelligence.app erreichbaren, projektspezifischen Webbereich („Projekt-Portal“) zur Verfügung. Über das Projekt-Portal kann der Kunde den aktuellen Bearbeitungsstand einsehen, vorgesehene Beiträge (Skript-Entwürfe, Captions, Thumbnails, Videofassungen) sichten, Anmerkungen und Korrekturwünsche hinterlassen sowie einzelne Bestandteile freigeben oder zur Korrektur zurückgeben. Das Portal ist Bestandteil der Leistung und dient der vereinfachten Kommunikation und Abnahme; ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit, Funktionalität oder Gestaltung besteht nicht.
Zugang über Token-Link. Der Zugriff erfolgt ausschließlich über einen vom Projektmanager bereitgestellten, projektspezifischen Link („Portal-Link“). Der Portal-Link enthält ein nicht öffentlich erratbares Sicherheitsmerkmal (Token) und ist als personalisierter Zugang zu behandeln. Der Kunde verpflichtet sich, den Portal-Link nur an Personen weiterzugeben, die zur Abstimmung über das Projekt befugt sind, und vor unbefugter Kenntnisnahme zu schützen. Viral House ist berechtigt, einen bestehenden Portal-Link jederzeit ohne Vorankündigung zu invalidieren und durch einen neuen zu ersetzen, insbesondere im Falle einer mutmaßlichen unbefugten Weitergabe, eines Verdachts auf Missbrauch oder zur Sicherung der Vertraulichkeit. Ein Anspruch des Kunden auf dauerhaften Bestand eines konkreten Portal-Links besteht nicht.
Berechtigungsbestätigung des Nutzers. Vor der Abgabe von Freigaben oder dem Hinterlegen von Kommentaren bestätigt der jeweilige Nutzer im Projekt-Portal durch aktive Auswahl einer Checkbox, dass er (i) berechtigt ist, im Namen des Auftraggebers verbindliche Freigaben zu erteilen und Kommentare zu hinterlassen, sowie (ii) diese AGB und die Datenschutzerklärung von Viral House gelesen hat und akzeptiert. Der Kunde stellt sicher, dass diese Bestätigung wahrheitsgemäß erfolgt. Eine über das Projekt-Portal erteilte Freigabe gilt unabhängig davon, ob die handelnde Person eine ausdrückliche interne Vertretungsmacht besitzt, im Verhältnis zwischen Viral House und dem Kunden als rechtswirksam abgegeben.
Funktion der Freigabe. Erteilt der Kunde – oder eine ihm gemäß Absatz 2 zuzurechnende Person – über das Projekt-Portal die Freigabe zu einem Asset oder Bestandteil (z. B. Skript, Caption, Thumbnail, Videofassung), so gilt diese Freigabe als verbindliche Genehmigung i. S. d. § 8 dieser AGB. Eine über das Portal mit dem Status „freigegeben“ markierte Leistung gilt nach Ablauf der in § 8 Abs. 6 geregelten Frist als abgenommen; § 8 Abs. 6 gilt im Übrigen entsprechend. Spätere Änderungswünsche zu bereits freigegebenen Bestandteilen stellen eine Neubeauftragung dar und werden gemäß § 8 Abs. 3 gesondert vergütet.
Kommentare und Korrekturwünsche. Über das Projekt-Portal hinterlegte Kommentare, Anmerkungen oder Korrekturwünsche werden als Bestandteil der Projektdokumentation gespeichert und können von Viral House zur Auftragsabwicklung, Qualitätssicherung und Nachweisführung verwendet werden. Der Kunde stellt sicher, dass über das Portal keine Inhalte eingegeben werden, die gegen geltendes Recht, Persönlichkeits- oder Schutzrechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen; § 6 dieser AGB gilt entsprechend. Viral House ist berechtigt, derartige Inhalte ohne vorherige Ankündigung zu entfernen.
Lokale Speicherung im Browser des Kunden. Zur Vereinfachung der Bedienung speichert das Projekt-Portal auf ausdrückliche Eingabe des Nutzers dessen Namen sowie die erteilte Zustimmung gemäß Absatz 3 in der lokalen Speicherung („Local Storage“) des verwendeten Browsers, damit diese bei weiteren Aktionen nicht erneut abgefragt werden müssen. Diese Speicherung erfolgt ausschließlich auf dem Endgerät des Nutzers und kann durch diesen jederzeit über die Einstellungen des Browsers oder durch Löschen der Websitedaten entfernt werden. Es werden keine Cookies zu Marketing-, Tracking- oder Analysezwecken eingesetzt; insbesondere finden keine Profilbildung, kein Cross-Site-Tracking und keine Einbindung von Analyse- oder Werbe-Tools statt.
Verarbeitung personenbezogener Daten. Soweit über das Projekt-Portal personenbezogene Daten verarbeitet werden (insbesondere der selbst angegebene Name des kommentierenden Nutzers sowie Inhalt und Zeitstempel von Kommentaren und Freigaben), erfolgt dies zum Zweck der Vertragsdurchführung, der Projektdokumentation sowie zur Nachweisführung von Freigaben (Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO). Die Daten werden für die Dauer des Projekts sowie für die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Verjährungsfristen gespeichert. Im Übrigen gilt § 21 dieser AGB sowie die Datenschutzerklärung von Viral House.
Verfügbarkeit, Wartung, Beendigung. Viral House bemüht sich um eine angemessene Verfügbarkeit des Projekt-Portals, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeitsquote. Wartungs-, Anpassungs- oder Sicherheitsmaßnahmen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. Nach Beendigung des Vertrages bzw. nach Abschluss des betreffenden Projekts kann Viral House den Portal-Link deaktivieren, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche entstehen. Auf Wunsch des Kunden stellt Viral House die im Portal hinterlegten Inhalte (Assets, Kommentare, Freigaben) im üblichen Rahmen zur Verfügung.
Plattform-, Browser- und Drittanbieterrisiko. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Nutzung des Projekt-Portals einen geeigneten, aktuellen Webbrowser sowie eine bestehende Internetverbindung voraussetzt. Funktionsstörungen, die auf der Sphäre des Kunden, seines Internetzugangs, des verwendeten Endgeräts oder eines vom Kunden eingesetzten Drittanbieters (z. B. Browser, Sicherheitssoftware, VPN, Ad-Blocker) beruhen, sind nicht von Viral House zu vertreten. § 18 Abs. 5 dieser AGB gilt entsprechend.
§ 17 Gewährleistung
Viral House haftet für Sach- und Rechtsmängel werkvertraglicher Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit in diesen AGB oder der Einzelvereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Kunden beträgt ein (1) Jahr ab Abnahme bzw. Lieferung der Leistung. Diese Verkürzung gilt nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Ansprüche aus übernommenen Garantien; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Werktagen ab Kenntnis, in Textform zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
Bei berechtigten Mängelrügen leistet Viral House nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde die gesetzlichen Rechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz nach Maßgabe von § 18) geltend machen.
§ 18 Haftung
Viral House haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten – Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund einer von Viral House übernommenen Garantie bleibt unberührt.
Viral House haftet nicht für Schäden, die auf Maßnahmen, Algorithmus-Änderungen, Sperrungen oder Ausfällen der jeweiligen Social-Media-Plattformen oder sonstiger Drittanbieter beruhen, und nicht für Inhalte, die der Kunde selbst zur Verfügung gestellt oder freigegeben hat.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Viral House.
§ 19 Höhere Gewalt, Plattformstörungen
Ereignisse höherer Gewalt – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks, behördliche Anordnungen, Pandemien, Naturkatastrophen, Cyberangriffe, längere Ausfälle, technische Störungen oder grundlegende Richtlinien- bzw. Algorithmusänderungen der Social-Media-Plattformen – befreien Viral House für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.
Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als sechs (6) Wochen, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag in Bezug auf den betroffenen Leistungsumfang zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.
§ 20 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere Geschäftsgeheimnisse i.S.d. GeschGehG, Strategien, Daten, Konzepte und Auswertungen – vertraulich zu behandeln und nur für vertragliche Zwecke zu verwenden.
Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus für drei (3) Jahre fort. Ausgenommen sind Informationen, die offenkundig sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder kraft Gesetzes oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
§ 21 Datenschutz
Die Parteien verarbeiten personenbezogene Daten nach Maßgabe der DSGVO, des BDSG und der sonstigen einschlägigen Vorschriften. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten der Kunden ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Viral House (abrufbar unter www.viral-house.de).
Soweit im Rahmen der Leistungserbringung eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden erfolgt, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO).
§ 22 Änderungen der AGB
Viral House ist berechtigt, diese AGB anzupassen, soweit dies aufgrund einer Änderung der Gesetzeslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, des Leistungsangebots oder aus sonstigen sachlichen Gründen erforderlich wird, ohne dass dadurch das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten von Viral House verschoben wird.
Geplante Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs ist Viral House berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende zu kündigen. Bis dahin gelten die bisherigen AGB unverändert fort.
§ 23 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Viral House ist jedoch auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
Erfüllungsort ist Hamburg. Die physische Leistungserbringung sowie der Betrieb der Reichweitenkanäle und Themen-Communities können an wechselnden Orten im In- und Ausland stattfinden (insbesondere im DACH-Raum, in der Europäischen Union sowie in weiteren Ländern), ohne dass dies den Erfüllungsort, das anwendbare Recht oder den Gerichtsstand verändert.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages – einschließlich der Aufhebung dieser Schriftform- bzw. Textformklausel – bedürfen mindestens der Textform.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Vertrages unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Viral House GmbH, Bramfelder Dorfplatz 15, 22179 Hamburg